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Arbeitsplatzbrillen & Computerbrillen kaufen – mit Blaulichtfilter
Arbeitsplatzbrille: Schützen Sie Ihr Sehvermögen
Ob in der Verwaltung oder im kreativen Bereich: Moderne Berufe bringen oft einen Großteil an Bildschirmarbeit mit sich. Das stundenlange Schauen auf einen Monitor ist auf Dauer nicht gut für die Augen. Sie riskieren nicht nur Ermüdung, Konzentrationsschwierigkeiten und Folgekrankheiten wie Kopfschmerzen, Bindehautentzündung und Schlafstörungen. Eine spezielle Computerbrille kann die Arbeit am PC-Bildschirm deutlich erleichtern.
Wozu dient eine Arbeitsplatzbrille?
Bei der längeren Arbeit an Monitoren und Bildschirmen kommt es schnell zu Ermüdungserscheinungen der Augen. Der Grund ist die bekannte Alterssichtigkeit: Dem Auge fällt es ab ca. 40 Jahren immer schwerer, sich an die Entfernung zwischen Nah- und Fernbereich anzupassen. Eine Bildschirmarbeitsplatz-Brille mit Zeiss officelens Gläsern deckt genau diesen Sichtbereich ab, der weder von einer Lesebrille noch von einer Fernbrille erfasst wird.
So erkennen Sie, ob Sie eine Arbeitsplatzbrille benötigen:
- Können Sie den Computer-Bildschirm oder die Tastatur nicht scharf sehen?
- Wechseln Sie am Arbeitsplatz häufig zwischen Nah- und Fernbrille?
- Kneifen Sie häufig die Augen zusammen?
- Fangen Ihre Augen nach einigen Minuten am Bildschirm an zu tränen?
- Haben Sie oft Kopfschmerzen bei der Arbeit oder wird Ihnen schwindelig?
- Beugen Sie sich beim Arbeiten vor, um den Bildschirm besser zu erkennen?
- Legen Sie häufig den Kopf in den Nacken, um durch Ihre Gleitsichtbrille den Bildschirm besser sehen zu können?
Anders als bei einer normalen Gleitsichtbrille erzielen Sie mit einer Zeiss officelens Arbeitsplatzbrille einen größeren scharfen Bereich in der Nähe, ohne ständig den Kopf heben zu müssen. So nehmen Sie automatisch eine ergonomische Körperhaltung am Arbeitsplatz ein und vermeiden Rückenschmerzen.
Wir passen Ihnen gern eine leichte, dezente Arbeitsplatzbrille mit Sehstärke an. Diese Brille deckt dann den Sehbereich zwischen 40 cm und bis zu 4 m (je nach Brillenglas-Ausführung) ab, also Ihren Monitor, Ihren Schreibtisch und ggf. die Kollegen in Ihrer Nähe. Sie können nun bei der Arbeit wieder alles Wichtige scharf sehen, ohne den Kopf verrenken zu müssen - das reduziert auch Kopf- und Nackenschmerzen.
Anders als eine Blaulichtfilter-Brille ohne Sehstärke muss eine Arbeitsplatzbrille nicht zwingend einen Blaulichtfilter enthalten; eine Kombination ist allerdings sehr zu empfehlen, vor allem für Nachtarbeiter.
Eine Arbeitsplatzbrille kann Sie übrigens auch sehr gut unterstützen, wenn Sie bei anderen Tätigkeiten scharf sehen müssen: etwa bei Handarbeiten, beim Lesen, beim Modellbau oder anderen Hobbys.
Was zahlt der Arbeitgeber?
Die gute Nachricht: Sofern Sie Ihre Arbeitsplatzbrille nur für die Arbeit brauchen, haben Sie einen Anspruch auf volle Kostenübernahme. Nutzen Sie Ihre Bildschirmsehhilfe auch privat, können Sie sich immerhin einen Anteil der Kosten erstatten lassen.
Bei der Bildschirmbrille handelt es sich um ein Arbeitsmittel, das Ihre Gesundheit am Arbeitsplatz sichert. Laut §6 Abs. 2 der Bildschirmarbeitsverordnung ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, „spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn die Ergebnisse einer Untersuchung der Augen und des Sehvermögens ergeben, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.“ § 3 Abs. 3 des Arbeitschutzgesetzes legt außerdem fest, dass der Arbeitgeber die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen nicht den Beschäftigten auferlegen darf.
Die Voraussetzung ist eine augenmedizinische Bestätigung, dass für Sie eine Arbeitsplatzbrille notwendig ist. Als staatlich geprüfte Augenoptiker können wir Ihnen die medizinische Notwendigkeit dieser persönlichen Schutzmaßnahme bescheinigen. Sofern Sie keine Brille im Alltag benötigen und einen Großteil Ihrer Arbeitszeit am Bildschirm verbringen, muss Ihr Arbeitgeber die Kosten für die Arbeitsplatzbrille voll übernehmen.
In diesem Fall sieht das Gesetz vor, dass Sie das angeschaffte Hilfsmittel ausschließlich am Arbeitsplatz nutzen und es nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses zurückgeben - schließlich ist und bleibt es im Besitz des Arbeitgebers. Da das in der Praxis wenig sinnvoll ist, wird oft in einer betrieblichen Vereinbarung eine Zuschussregel für eine anteilige Kostenerstattung ausgehandelt. Gehen Sie darauf nur ein, wenn Sie Ihre Bildschirmbrille auch privat nutzen!